Milchbüechli.ch

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Milchbüechli.ch – Einfache Schweizer Buchhaltung für Selbstständige und Einzelunternehmen

  • Sie sind selbstständig und haben eine Einzelfirma?
  • Sie machen weniger als 500’000.- Umsatz pro Jahr und sind MwSt-befreit?

Dann brauchen Sie weder eine doppelte Buchhaltung, noch Buchungssätze, noch einen Treuhänder. Sie brauchen lediglich eine Milchbüechli-Rechnung.

In der Schweiz haben Sie 2 Möglichkeiten, wie Sie Ihre Buchhaltung führen können:

  1. Einerseits gibt es die allseits bekannte doppelte Buchhaltung.
  2. Andererseits gibt es die vereinfachte Buchhaltung, die einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entspricht und auch Milchbüechli- oder Milchbüchlein-Rechnung genannt wird.

Bevor Sie weiterlesen und sich genauer mit der Milchbüechli-Rechnung auseinandersetzen, eine kurze Erinnerung:

Eine Milchbüechli-Rechnung dürfen Sie nur führen, wenn Ihre Firma ein Einzelunternehmen ist und weniger als 500’000.- Umsatz pro Jahr macht.

Trifft beides auf Sie zu?

Sehr gut, dann erfahren Sie hier, was Sie bei der Milchbüechli-Rechnung alles beachten müssen:

Welche Anforderungen muss die Milchbüechli-Buchhaltung erfüllen?

Auch eine Milchbüechli-Rechnung muss natürlich gewisse Standards erfüllen. Dazu zählt auch wie bei der doppelten Buchhaltung der Grundsatz:

Keine Buchung ohne Beleg.

Oder etwas konkreter gesagt: Wenn Sie eine Ausgabe erfassen, dann müssen Sie mit einem Beleg (also der erhaltenen Rechnung) zeigen können, für was Sie das Geld ausgegeben haben und dass es sich auch um eine geschäftliche Ausgabe gehandelt hat (und nicht eine private Ausgabe).

Unterschiede zur doppelten Buchhaltung: Wie die Milchbüechli-Rechnung funktioniert & was ihre Vorteile sind

Der grosse Unterschied zur doppelten Buchhaltung ist dieser:

Jede Einnahme oder Ausgabe wird nur einmal erfasst. Und zwar an dem Datum, an dem der Betrag tatsächlich eingenommen bzw. ausgegeben worden ist.

Die Buchungen erfolgen also nach der „Ist-Methode“ (im Gegensatz zur sogenannten „Soll-Methode“ bei der doppelten Buchhaltung), was einer sogenannten „Offene-Posten-Buchhaltung“ entspricht.

Dies erleichtert die Buchführung für Nicht-Buchhalter ungemein.

 

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