AGB’s der EDI GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDI (Easy Decision Informatic) GmbH für die Nutzung der Vermittlungsplattform „Buchhaltungsprogramme.ch“ als Partner
(Version vom 31. Oktober 2021)
1. Vertragsgegenstand
Die EDI (Easy Decision Informatic) GmbH (nachfolgend „EDI„), Turmstrasse 28, 6312 Steinhausen, betreibt unter der Domain „www.buchhaltungsprogramme.ch“ eine digitale Vermittlungsplattform für die Vermittlung von Buchhaltungssoftware und damit zusammenhängender Dienstleistungen (nachfolgend „Vermittlungsplattform„).
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ oder „Vereinbarung„) der EDI regeln die Rechte und Pflichten zwischen EDI als Anbieterin der Vermittlungsplattform und Dritten (nachfolgend „Partner„), die auf der Vermittlungsplattform als „Partner“ auftreten möchten.
2. Recht zur Nutzung der Vermittlungsplattform
EDI gewährt dem Partner das Recht („Partner-Lizenz„), die Vermittlungsplattform gemäss diesen AGB zu nutzen und darauf als Partner aufzutreten. Die hiermit gewährte Partner-Lizenz ist nicht übertragbar, kündbar, nicht exklusiv und nicht unterlizenzierbar.
Nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühren für die Partner-Lizenz kann der Partner auf der Vermittlungsplattform ein Benutzerkonto eröffnen.
Der Partner verpflichtet sich und stimmt zu, dass seine Nutzung der Vermittlungsplattform stets in Übereinstimmung mit diesen AGB und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Der Partner wird angemessene Massnahmen ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf die Vermittlungsplattform oder deren unbefugte Verwendung zu verhindern, und wird EDI unverzüglich über jeden solchen unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Nutzung informieren.
Vorbehältlich des Vorstehenden darf der Partner (i) die Vermittlungsplattform keinem Dritten in irgendeiner Form zur Verfügung stellen; (ii) seine Lizenz nicht verkaufen, abtreten, unterlizenzieren, verleihen, vermieten oder verleasen; (iii) die Vermittlungsplattform nicht, vorbehältlich des Rechts auf Entschlüsselung gemäss Art. 21 URG, ändern, übersetzen, rückentwickeln, entschlüsseln, dekompilieren (Reverse-Engineering), disassemblieren, abgeleitete Werke daraus erstellen oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Vermittlungsplattform oder die der Vermittlungsplattform zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen zu bestimmen oder einzusehen; (iv) die Vermittlungsplattform nicht in ein anderes Softwareprogramm integrieren oder mit einem anderen Softwareprogramm zusammenführen; und (v) die Vermittlungsplattform auch sonst nicht in irgendeiner Form missbräuchlich verwenden.
Sämtliche Upgrades, Updates, Patches, Fehlerkorrekturen (Bug-fixes) oder Folgeversionen der Vermittlungsplattform, die von EDI zu einem späteren Zeitpunkt angeboten oder zur Verfügung gestellt werden, gelten als Teil der Vermittlungsplattform, die von diesen AGB erfasst werden und deren Nutzung sich ebenfalls nach den Bestimmungen dieser AGB richten, solange diese nicht einem gesonderten Lizenzvertrag unterliegen.
EDI kann nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen oder Aktualisierungen an der Vermittlungsplattform vornehmen (zum Beispiel betreffend Anwendungsstruktur, Speicherplatz, Modulen, Funktionen, Sicherheit, technische Konfigurationen usw.). EDI behält sich auch das Recht vor, bestimmte Funktionen oder Module der Vermittlungsplattform oder die gesamte Vermittlungsplattform jederzeit einzustellen. In diesem Fall hat der Partner keinen Anspruch auf Rückerstattung von Lizenzgebühren.
3. Sach- und Rechtsgewährleistung
EDI gewährt dem Partner die Partner-Lizenz zur Nutzung der Vermittlungsplattform auf einer „as is“ und „as available“ Basis unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsgewährleistung. EDI bietet auch keine Gewähr und lehnt jede Zusicherung ab für die allgemeine Marktgängigkeit und Eignung der Vermittlungsplattform für einen bestimmten Zweck, Konformität mit anwendbaren Vorschriften und Datengenauigkeit. Ausgeschlossen ist ferner jegliche Gewähr für die Verfügbarkeit der Vermittlungsplattform sowie bestimmter Inhalte auf der Vermittlungsplattform.
4. Lizenzgebühren
Für die Nutzung der Vermittlungsplattform gemäss diesen AGB schuldet der Partner an EDI jene monatlichen Lizenzgebühren, die gemäss seiner Abo-Wahl an EDI geschuldet sind.
Rechnungen der EDI sind innert 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Partner der EDI einen Verzugszins von 5% p.a. und es gelten zudem die gesetzlichen Verzugsfolgen.
5. Immaterialgüterrechte
Als Immaterialgüterrechte („Immaterialgüterrechte„) im Sinne dieser AGB gelten alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte weltweit im Zusammenhang mit Patenten, Urheberrechten, Marken, Domains, Designs, Software und deren Quell- und Objektcode, Firmen, Webdesigns, Grafiken, Fotografien, Animationen, Videos, Texte, Dokumentationen und Bedienungsanleitungen, Datenbanken sowie Know-how unabhängig davon, ob diese/dieses geschützt werden können oder nicht.
Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Vermittlungsplattform sowie an Weiterentwicklungen der Vermittlungsplattform, die gegebenenfalls nach Abschluss dieser AGB geschaffen werden oder entstehen, stehen alleine EDI zu.
Der Partner räumt EDI an allen Inhalten, die der Partner im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Vermittlungsplattform auf die Vermittlungsplattform hoch lädt (namentlich an den Kennzeichen des Partners), ein kostenloses, nicht exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares und zeitlich unbeschränktes Recht ein Recht, diese Inhalte und die damit zusammenhängenden Immaterialgüterrechte für den Betrieb der Vermittlungsplattform zu nutzen, namentlich um diese Inhalte auf und im Zusammenhang mit der Vermittlungsplattform zu verwenden, zu speichern, zu veröffentlichen und zu bewerben.
6. Haftungsbeschränkung
Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haftet EDI nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie nur für direkte Schäden, die durch Körperschäden verursacht werden. Eine weitergehende Haftung von EDI ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet EDI nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden und unmittelbare Schäden. EDI haftet auch namentlich nicht für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Vermittlungsplattform, namentlich für Schäden aus Cyber-Attacken. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von EDI für Handlungen von Hilfspersonen und Vertragspartnern, welche EDI zur Erfüllung dieser AGB und zum Betrieb der Vermittlungsplattform bezieht, im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung
Vorbehältlich anderslautender Bestimmungen gemäss diesen AGB werden die Parteien alle ihnen im Zusammenhang mit diesen AGB von der anderen Partei übermittelten oder sonst wie zugänglich gemachten Informationen und Daten vertraulich (nachfolgend „vertrauliche Informationen„) behandeln und nur für die Zwecke dieser Vereinbarung sowie die Geltendmachung von Rechten unter dieser Vereinbarung verwenden.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die vertraulichen Informationen erhaltende Partei zu vertreten hat.
8. Verantwortung des Partners
Der Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für den Partner bei der Nutzung der Vermittlungsplattform geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften.
Der Partner ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er über die Vermittlungsplattform verteilt oder veröffentlicht oder auf die Vermittlungsplattform hoch lädt. Der Partner wird keinen rechts- bzw. sittenwidrigen oder sonst gegen grundsätzliche Moralvorstellungen verstossenden Inhalt auf die Vermittlungsplattform hochladen. Der Partner ist allein verantwortlich für alle notwendigen Berechtigungen zum Hochladen und Verbreiten von Inhalten via die Vermittlungsplattform.
Der Partner verpflichtet sich, EDI zu verteidigen und vollkommen schadlos zu halten (einschliesslich Ersatz von Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten), sollte ein Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Vermittlungsplattform durch den Partner Ansprüche gegen EDI geltend machen.
9. Datenschutz
Zweck, Art und Umfang der Bearbeitung von Personendaten des Partners durch EDI ergeben sich aus diesen AGB und der Datenschutzerklärung von EDI.
Der Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für ihn bei der Nutzung der Vermittlungsplattform massgebenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern und soweit der Partner jedoch Personendaten von EDI oder via die Vermittlungsplattform erhält, verpflichtet sich der Partner, diese Personendaten ausschliesslich für jene Zwecke zu bearbeiten, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Vermittlungsplattform erforderlich sind.
Zudem werden die Parteien einander bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Begehren der betroffenen Personen (z.B. Auskunftsrecht, Löschungsrecht etc.) und anderer datenschutzrechtlicher Vorgaben (z.B. Meldepflicht bei Verstössen gegen die Datensicherheit) unterstützen.
10. Subunternehmer
EDI ist berechtigt, für die Erfüllung dieser Vereinbarung Dritte, wie z.B. Substitute oder Hilfspersonen, beizuziehen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben.
11. Abtretung und Vertragsübertragung
EDI ist berechtigt, einzelne Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung oder die Vereinbarung als Ganzes auf Dritte zu übertragen. EDI informiert den Partner frühestmöglich darüber.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Die Gültigkeitsdauer der vom Partner unter dieser Vereinbarung erworbenen Partner-Lizenz ist auf ein Kalenderjahr ab dem Erwerb der jeweiligen Lizenz beschränkt. Eine Partner-Lizenz verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die Lizenz nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird. Zudem kann jede Partei diese Vereinbarung aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer in Zahlungsverzug gerät. Ferner kann die nicht-vertragsverletzende Partei, nachdem die vertragsverletzende Partei trotz schriftlicher Aufforderung der nicht-vertragsverletzenden Partei eine Vertragsverletzung nicht innert einer Frist von vier Wochen seit der schriftlichen Aufforderung beseitigt hat, die vorliegende Vereinbarung fristlos kündigen.
Mit Beendigung dieser Vereinbarung endet die Partner-Lizenz und wird der Partner nicht mehr als aktueller Partner auf der Vermittlungsplattform geführt.
13. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung sowie etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Vereinbarung als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die Vereinbarung so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Bestimmungen zum Kollisionsrecht, das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung. Für alle Rechtstreitigkeiten aus, über oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von EDI zuständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDI (Easy Decision Informatic) GmbH für die Nutzung der Vermittlungsplattform „Buchhaltungsprogramme.ch“ als Anbieter
(Version vom 31. Oktober 2021)
1. Vertragsgegenstand
Die EDI (Easy Decision Informatic) GmbH (nachfolgend „EDI„), Turmstrasse 28, 6312 Steinhausen, betreibt unter der Domain „www.buchhaltungsprogramme.ch“ eine digitale Vermittlungsplattform für die Vermittlung von Buchhaltungssoftware und damit zusammenhängender Dienstleistungen (nachfolgend „Vermittlungsplattform„).
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ oder „Vereinbarung„) der EDI regeln die Rechte und Pflichten zwischen EDI als Anbieterin der Vermittlungsplattform und Dritten (nachfolgend „Anbieter„), die auf der Vermittlungsplattform als Anbieter von Buchhaltungssoftware auftreten möchten.
2. Recht zur Nutzung der Vermittlungsplattform
EDI gewährt dem Anbieter das Recht („Anbieter-Lizenz„), die Vermittlungsplattform gemäss diesen AGB zu nutzen und darauf als Anbieter aufzutreten. Die hiermit gewährte Anbieter-Lizenz ist nicht übertragbar, kündbar, nicht exklusiv und nicht unterlizenzierbar.
Nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühren für die Anbieter-Lizenz kann der Anbieter auf der Vermittlungsplattform eine Anbieter-Seite publizieren.
Der Anbieter verpflichtet sich und stimmt zu, dass seine Nutzung der Vermittlungsplattform stets in Übereinstimmung mit diesen AGB und allen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Der Anbieter wird angemessene Massnahmen ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf die Vermittlungsplattform oder deren unbefugte Verwendung zu verhindern, und wird EDI unverzüglich über jeden solchen unbefugten Zugriff oder jede unbefugte Nutzung informieren.
Vorbehältlich des Vorstehenden darf der Anbieter (i) die Vermittlungsplattform keinem Dritten in irgendeiner Form zur Verfügung stellen; (ii) seine Lizenz nicht verkaufen, abtreten, unterlizenzieren, verleihen, vermieten oder verleasen; (iii) die Vermittlungsplattform nicht, vorbehältlich des Rechts auf Entschlüsselung gemäss Art. 21 URG, ändern, übersetzen, rückentwickeln, entschlüsseln, dekompilieren (Reverse-Engineering), disassemblieren, abgeleitete Werke daraus erstellen oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Vermittlungsplattform oder die der Vermittlungsplattform zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen zu bestimmen oder einzusehen; (iv) die Vermittlungsplattform nicht in ein anderes Softwareprogramm integrieren oder mit einem anderen Softwareprogramm zusammenführen; und (v) die Vermittlungsplattform auch sonst nicht in irgendeiner Form missbräuchlich verwenden.
Sämtliche Upgrades, Updates, Patches, Fehlerkorrekturen (Bug-fixes) oder Folgeversionen der Vermittlungsplattform, die von EDI zu einem späteren Zeitpunkt angeboten oder zur Verfügung gestellt werden, gelten als Teil der Vermittlungsplattform, die von diesen AGB erfasst werden und deren Nutzung sich ebenfalls nach den Bestimmungen dieser AGB richten, solange diese nicht einem gesonderten Lizenzvertrag unterliegen.
EDI kann nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen oder Aktualisierungen an der Vermittlungsplattform vornehmen (zum Beispiel betreffend Anwendungsstruktur, Speicherplatz, Modulen, Funktionen, Sicherheit, technische Konfigurationen usw.). EDI behält sich auch das Recht vor, bestimmte Funktionen oder Module der Vermittlungsplattform oder die gesamte Vermittlungsplattform jederzeit einzustellen. In diesem Fall hat der Anbieter keinen Anspruch auf Rückerstattung von Lizenzgebühren.
3. Sach- und Rechtsgewährleistung
EDI gewährt dem Anbieter die Anbieter-Lizenz zur Nutzung der Vermittlungsplattform auf einer „as is“ und „as available“ Basis unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsgewährleistung. EDI bietet auch keine Gewähr und lehnt jede Zusicherung ab für die allgemeine Marktgängigkeit und Eignung der Vermittlungsplattform für einen bestimmten Zweck, Konformität mit anwendbaren Vorschriften und Datengenauigkeit. Ausgeschlossen ist ferner jegliche Gewähr für die Verfügbarkeit der Vermittlungsplattform sowie bestimmter Inhalte auf der Vermittlungsplattform.
4. Lizenzgebühren
Für die Nutzung der Vermittlungsplattform gemäss diesen AGB schuldet der Anbieter an EDI jene Lizenzgebühren, die der Anbieter in einer individuellen Vereinbarung mit EDI abgemacht hat.
Rechnungen der EDI sind innert 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Anbieter der EDI einen Verzugszins von 5% p.a. und es gelten zudem die gesetzlichen Verzugsfolgen.
5. Immaterialgüterrechte
Als Immaterialgüterrechte („Immaterialgüterrechte„) im Sinne dieser AGB gelten alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte weltweit im Zusammenhang mit Patenten, Urheberrechten, Marken, Domains, Designs, Software und deren Quell- und Objektcode, Firmen, Webdesigns, Grafiken, Fotografien, Animationen, Videos, Texte, Dokumentationen und Bedienungsanleitungen, Datenbanken sowie Know-how unabhängig davon, ob diese/dieses geschützt werden können oder nicht.
Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Vermittlungsplattform sowie an Weiterentwicklungen der Vermittlungsplattform, die gegebenenfalls nach Abschluss dieser AGB geschaffen werden oder entstehen, stehen alleine EDI zu.
Der Anbieter räumt EDI an allen Inhalten, die der Anbieter im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Vermittlungsplattform auf die Vermittlungsplattform hoch lädt (namentlich an den Kennzeichen des Anbieters), ein kostenloses, nicht exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares und zeitlich unbeschränktes Recht ein Recht, diese Inhalte und die damit zusammenhängenden Immaterialgüterrechte für den Betrieb der Vermittlungsplattform zu nutzen, namentlich um diese Inhalte auf und im Zusammenhang mit der Vermittlungsplattform zu verwenden, zu speichern, zu veröffentlichen und zu bewerben.
Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haftet EDI nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie nur für direkte Schäden, die durch Körperschäden verursacht werden. Eine weitergehende Haftung von EDI ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet EDI nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden und unmittelbare Schäden. EDI haftet auch namentlich nicht für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Vermittlungsplattform, namentlich für Schäden aus Cyber-Attacken. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von EDI für Handlungen von Hilfspersonen und Vertragspartnern, welche EDI zur Erfüllung dieser AGB und zum Betrieb der Vermittlungsplattform bezieht, im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die vertraulichen Informationen erhaltende Partei zu vertreten hat.
8. Verantwortung des Anbieters
Der Anbieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für den Anbieter bei der Nutzung der Vermittlungsplattform geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften.
Der Anbieter ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er über die Vermittlungsplattform verteilt oder veröffentlicht oder auf die Vermittlungsplattform hoch lädt. Der Anbieter wird keinen rechts- bzw. sittenwidrigen oder sonst gegen grundsätzliche Moralvorstellungen verstossenden Inhalt auf die Vermittlungsplattform hochladen. Der Anbieter ist allein verantwortlich für alle notwendigen Berechtigungen zum Hochladen und Verbreiten von Inhalten via die Vermittlungsplattform.
Der Anbieter verpflichtet sich, EDI zu verteidigen und vollkommen schadlos zu halten (einschliesslich Ersatz von Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten), sollte ein Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Vermittlungsplattform durch den Anbieter Ansprüche gegen EDI geltend machen.
Zweck, Art und Umfang der Bearbeitung von Personendaten des Anbieters durch EDI ergeben sich aus diesen AGB und der Datenschutzerklärung von EDI.
Der Anbieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für ihn bei der Nutzung der Vermittlungsplattform massgebenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern und soweit der Anbieter jedoch Personendaten von EDI oder via die Vermittlungsplattform erhält, verpflichtet sich der Anbieter, diese Personendaten ausschliesslich für jene Zwecke zu bearbeiten, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Vermittlungsplattform erforderlich sind.
Zudem werden die Parteien einander bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Begehren der betroffenen Personen (z.B. Auskunftsrecht, Löschungsrecht etc.) und anderer datenschutzrechtlicher Vorgaben (z.B. Meldepflicht bei Verstössen gegen die Datensicherheit) unterstützen.
EDI ist berechtigt, für die Erfüllung dieser Vereinbarung Dritte, wie z.B. Substitute oder Hilfspersonen, beizuziehen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben.
11. Abtretung und Vertragsübertragung
EDI ist berechtigt, einzelne Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung oder die Vereinbarung als Ganzes auf Dritte zu übertragen. EDI informiert den Anbieter frühestmöglich darüber.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Die Gültigkeitsdauer der vom Anbieter unter dieser Vereinbarung erworbenen Anbieter-Lizenz ist auf ein Kalenderjahr ab dem Erwerb der jeweiligen Lizenz beschränkt. Eine Anbieter-Lizenz verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die Lizenz nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird. Zudem kann jede Partei diese Vereinbarung aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer in Zahlungsverzug gerät. Ferner kann die nicht-vertragsverletzende Partei, nachdem die vertragsverletzende Partei trotz schriftlicher Aufforderung der nicht-vertragsverletzenden Partei eine Vertragsverletzung nicht innert einer Frist von vier Wochen seit der schriftlichen Aufforderung beseitigt hat, die vorliegende Vereinbarung fristlos kündigen.
Mit Beendigung dieser Vereinbarung endet die Anbieter-Lizenz und wird der Anbieter nicht mehr als aktueller Anbieter auf der Vermittlungsplattform geführt.
Diese Vereinbarung sowie etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Vereinbarung als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die Vereinbarung so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Bestimmungen zum Kollisionsrecht, das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung. Für alle Rechtstreitigkeiten aus, über oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von EDI zuständig.